eID-Karte
Beschreibung
„eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis.“ So definiert § 1 Abs. 1 des „Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“ (eID-Karte-Gesetz) diesen Begriff.
Die eID-Karte sorgt dafür, dass bestimmte Personen, die keinen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten können, dennoch die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.
eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Wichtige negative Abgrenzungen:
- Großbritannien ist seit dem 1. Februar 2020 nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union, sondern „Drittstaat“. Britische Staatsangehörige können somit keine eID-Karte erhalten. Das Abkommen über den Austritt ist hier verfügbar.
- Zwischen der Türkei und der EU besteht zwar ein Assoziierungsabkommen, sie haben jedoch keinen Anspruch auf Ausstellung einer eID-Karte.
- Nicht einbezogen sind ferner Staatsangehörige der Schweiz. Die Schweiz gehört weder zur EU noch ist sie Vertragspartner des EWR-Abkommens. Staatsangehörige der Schweiz können also keine eID-Karte erhalten.
eID-Karten für Angehörige aus EWR-Staaten:
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- Abkommen) ist eher wenig bekannt. Dieses Abkommen besteht zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten und den drei Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein (Eselsbrücke: „NIL-Staaten“). Staatsangehörige dieser drei Staaten können daher eine eID-Karte erhalten.
Gültigkeit:
- Personen ab 16 Jahre: 10 Jahre gültig
Der Ausweis kann ca. 6 Wochen nach Antragstellung abgeholt werden, es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt.
Die Abholung kann ohne Termin am Schnellschalter 19/20 im Bürgerservice erfolgen.
Beantragung:
- freiwillig
- persönlich
- nur im Bürgerservice möglich!
Hauptwohnung in Mainz = zuständige Behörde
Unterlagen
gültiger Nationalpass bzw. nationale ID-Card
Gebühren
- 37,00 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Bearbeitungsdauer
5-6 Wochen (ca. eine Woche nach schriftlichem Erhalt des PIN-Briefes kann der Ausweis abgeholt werden)
Rechtsgrundlagen
§ 36b PAuswV