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  5. Denkmalschutz / Veräußerung oder Vererbung eines Kulturdenkmals

Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen 

Beschreibung

Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern, müssen Sie dies der unteren Denkmalschutzbehörde rechtzeitig anzeigen (§ 12 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz). Die erfolgte Veräußerung ist der unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich unter Angabe des Erwerbers/der Erwerberin mitzuteilen.

Darüber hinaus sind Sie im Erbfall als Erbe/Erbin eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 12 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz).

Die untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Mainz ist das Bauamt, Abteilung Denkmalpflege der Landeshauptstadt Mainz.

Die Anzeige kann über den Online-Service sowie über das Formular (Download) schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

nicht erforderlich

Gebühren

nicht erforderlich

Online-Services