Kulturdenkmal, Veräußerung oder Vererbung anzeigen
Beschreibung
Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern, müssen Sie dies der unteren Denkmalschutzbehörde rechtzeitig anzeigen (§ 12 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz). Die erfolgte Veräußerung ist der unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich unter Angabe des Erwerbers/der Erwerberin mitzuteilen.
Darüber hinaus sind Sie im Erbfall als Erbe/Erbin eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 12 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz).
Die untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Mainz ist das Bauamt, Abteilung Denkmalpflege der Landeshauptstadt Mainz.
Die Anzeige kann über den Online-Service sowie über das Formular (Download) schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93