Denkmalschutz/Anzeige von Schäden und Mängeln
Beschreibung
Schäden und Mängel, die die Erhaltung von geschützten Kulturdenkmälern gefährden könnten, sind von Eigentümer:innen, sonstigen Verfügungsberechtigten und Besitzer:innen unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).
Die untere Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Mainz ist das Bauamt, Abteilung Denkmalpflege der Landeshauptstadt Mainz.
Die Anzeige kann über den Online-Service sowie über das Formular (Download) schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Beschreibung der Schäden und Mängel, Fotos nach Erfordernis
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Rheinland-Pfalz. Der Gesetzestext steht auf der Internetseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), Direktion Landesdenkmalpflege (www.gdke-rlp.de) zur Verfügung.
Link siehe unten