Denkmalschutz/Anzeige von Instandsetzungen
Beschreibung
Anzeige von Instandsetzungen an Kulturdenkmälern (§ 13 Abs. 4 DSchG)
Der Erhalt und Pflege eines Kulturdenkmals wird im Denkmalschutzgesetz (DSchG) geregelt.
Die Instandsetzung eines Kulturdenkmals ist nach § 13 Abs. 4 DSchG der unteren Denkmalpflegebehörde anzuzeigen.
Dies kann
- telefonisch
- per E-Mail oder
- schriftlich über das Formular (Download) erfolgen.
Für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Mainz, das Bauamt, Abt. Denkmalpflege, zuständig.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
nicht erforderlich
Gebühren
nicht erforderlich