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Bodenrichtwerte, Auskunft beantragen 

Beschreibung

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

Auf Antrag erteilt der Gutachterausschuss schriftliche Bodenrichtwertauskünfte gegen eine Gebühr. Einen Antrag können Sie schriftlich oder persönlich vor Ort stellen. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr

Freitag 9 bis 13 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Objektbeschreibung (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer)
  • Stichtag (bei Nichtangabe wird der aktuelle Bodenrichtwert mitgeteilt)

Gebühren

Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

Die Landeshauptstadt Mainz erhebt in der Regel eine Gebühr von 50 Euro je Grundstück.