Baulastenverzeichnis, Auskunft beantragen
Beschreibung
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erteilt das Bauamt. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Dazu füllen Sie bitte das angehängte Formular aus und übermitteln es uns per Post, Fax oder E-Mail.
Wir können Ihnen keine telefonische Auskunft geben.
Bitte beachten Sie, dass wir Baulastauskünfte nur für die im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Mainz liegenden Stadtteile erteilen können (siehe Zuständigkeiten der Bauaufsicht in der linken Spalte).
Für Auskünfte betreffend angrenzender Gemeinden
(z. B. Wackernheim, Heidesheim, Budenheim, Bodenheim,
Nieder-Olm, Ober-Olm, Essenheim und Nackenheim) wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3894
- Telefax
- +49 6131 12-3785
- bauamt-bauaufsichtstadt.mainzde
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Ammon | Baulastauskünfte | +49 6131 12-3894 |
Unterlagen
ausgefülltes Formular (siehe Downloads/Links)
Gebühren
25 Euro wenn das Flurstück mit einer Baulast belastet/begünstigt ist
15 Euro wenn das Flurstück nicht belastet/begünstigt ist
Den Gebührenbescheid schicken wir Ihnen nach schriftlicher Antragsstellung gemeinsam mit der Auskunft zu.
Zahlungsart
per Überweisung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des Antrages.
Wir bitten dies bei der Beantragung zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
§86 Landesbauordnung (LBauO)
Der Gesetztestext sowie weitere bauordnungsrechtlich relevanten Regelungen stehen Ihnen auf der Internetseite des Finanzministeriums zur Verfügung.