Baugenehmigung
Beschreibung
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:
- Sie einen Neubau errichten (dazu zählen auch Stellplätze oder Gartenhäuschen)
- Sie ein Gebäude erweitern und ändern
- Sie die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden ändern möchten, sofern dies nicht nach § 62, § 67 oder § 84 Landesbauordnung (LBauO) baugenehmigungsfrei ist.
Sie erhalten die Baugenehmigung in schriftlicher Form, wenn dem Bauvorhaben keine baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Prüfung dessen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.
Die Baugenehmigung erlischt innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung, wenn mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.
Voraussetzung
Bei Gebäuden gilt: Die Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin muss vorliegen
(§ 13 BauuntPrüfVO)
Beantragung
Den Antrag auf Baugenehmigung richten Sie bitte schriftlich an das Bauamt.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbart werden.
Online-Terminvergabe/Bauaufsicht
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bock | Drais, Finthen, Lerchenberg, Marienborn |
Frau Bullmann-Müller | Gonsenheim |
Frau Hohs | Hartenberg-Münchfeld |
Frau Leinen-Reiber | Neustadt (außer Zollhafen) |
Herr Bungert | Weisenau, Zollhafen |
Frau Bopp | Bleichenviertel, Hechtsheim |
Frau Cuhas | Bretzenheim (Bereich A), Zahlbach |
Frau Mentes | Bretzenheim (Bereich B), Universität Campus |
Frau Hofmann | Ebersheim |
Frau Güler | Oberstadt, Kliniken |
Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Bauantrag erforderlich.
Die Inhalte richten sich nach der Landesbauordnung (LBauO), der Bauunterlagenprüfverordnung (BauuntPrüfV) und anderen Vorschriften. Aufgrund der Komplexität ist der Bauantrag von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin bzw. einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (insbesondere Architektinnen und Architekten sowie besonders berechtigte Bauingenieurinnen und Bauingenieure) zu erstellen.
Unterlagen können Sie von Montag bis Freitag in den grauen Briefkasten vor dem Bau C einwerfen oder in der Registratur, 1. OG, Zimmer 115, abgeben.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben und werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes nach einem besonderen Gebührenverzeichnis berechnet.