Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um beim Grundbuchamt Wohnungseigentum bzw. Teileigentum bilden zu können.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelles:
Vorsprachen und sonstige Besprechungen können online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbart werden.
Online-Terminvergabe/Bauaufsicht
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Leineweber | Stadtteile Bereich A (Drais, Finthen, Gonsenheim, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt) | +49 6131 12-3115 |
Herr Zehner | Stadtteile Bereich B (Altstadt, Bretzenheim, Hartenberg-Münchfeld) | +49 6131 12-3148 |
Herr Kasper | Stadtteile Bereich B (Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Oberstadt, Campus, Weisenau) | +49 6131 12-3668 |
Unterlagen
- Mindestens zwei Sätze der kompletten Baupläne mit sämtlichen Ansichten, Schnitt und Grundrissen, auch evtl. nutzbarer Speicher
und sämtlicher auf dem Grundstück befindlicher Gebäude - Amtlicher Lageplan nach neuestem Stand mit eingetragenen Gebäuden
- Aufstellung mit der Anzahl der Wohnungen, gestaffelt nach Wohnungen bis 75 m2 Wohnfläche und über 75 m2 Wohnfläche
Gebühren
Je nach Sachbestand verschieden, einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis finden Sie im Antragsformular.
Rechtsgrundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes
Hinweise
Folgende Kriterien sind bei der Antragstellung besonders zu beachten:
- Bei der Bezifferung der Räume sind keine römischen Zahlen zu verwenden, es ist jeder Raum zu beziffern.
- Allgemeineigentum ist nicht zu beziffern.
- In den WC’s und den Küchen ist die Wasserversorgung nachzuweisen. Hier genügt die Einzeichnung der Spüle, des WC’s und des Waschbeckens.
- Bei Tiefgaragenstellplätzen ist in den Plänen die Art der dauerhaften Markierung einzutragen (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift).
- Stellplätze sind durch Maßangaben zu bestimmen.
- Freiflächen, wie ebenerdige Terrassen, Gartenflächen etc. sind nicht zu beziffern.
- In den Plänen dürfen Sie wegen der Dokumentenechtheit nicht mit Tipp-Ex oder ähnlichen Materialien arbeiten.