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Abgeschlossenheitsbescheinigung 

Beschreibung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um beim Grundbuchamt Wohnungseigentum bzw. Teileigentum bilden zu können.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuelles:

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können online über die Terminvereinbarung des Bauamtes, Abt. Bauaufsicht vereinbart werden.


Online-Terminvergabe/Bauaufsicht

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Leineweber Stadtteile Bereich A (Drais, Finthen, Gonsenheim, Lerchenberg, Marienborn, Mombach, Neustadt)  +49 6131 12-3115
 Herr Zehner Stadtteile Bereich B (Altstadt, Bretzenheim, Hartenberg-Münchfeld)  +49 6131 12-3148
 Herr Kasper Stadtteile Bereich B (Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Oberstadt, Campus, Weisenau)  +49 6131 12-3668

Unterlagen

  • Mindestens zwei Sätze der kompletten Baupläne mit sämtlichen Ansichten, Schnitt und Grundrissen, auch evtl. nutzbarer Speicher
    und sämtlicher auf dem Grundstück befindlicher Gebäude
  • Amtlicher Lageplan nach neuestem Stand mit eingetragenen Gebäuden
  • Aufstellung mit der Anzahl der Wohnungen, gestaffelt nach Wohnungen bis 75 m2 Wohnfläche und über 75 m2 Wohnfläche

Gebühren

Je nach Sachbestand verschieden, einen Auszug aus dem Gebührenverzeichnis finden Sie im Antragsformular.

Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

Hinweise

Folgende Kriterien sind bei der Antragstellung besonders zu beachten:

  • Bei der Bezifferung der Räume sind keine römischen Zahlen zu verwenden, es ist jeder Raum zu beziffern.
  • Allgemeineigentum ist nicht zu beziffern.
  • In den WC’s und den Küchen ist die Wasserversorgung nachzuweisen. Hier genügt die Einzeichnung der Spüle, des WC’s und des Waschbeckens.
  • Bei Tiefgaragenstellplätzen ist in den Plänen die Art der dauerhaften Markierung einzutragen (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift).
  • Stellplätze sind durch Maßangaben zu bestimmen.
  • Freiflächen, wie ebenerdige Terrassen, Gartenflächen etc. sind nicht zu beziffern.
  • In den Plänen dürfen Sie wegen der Dokumentenechtheit nicht mit Tipp-Ex oder ähnlichen Materialien arbeiten.