Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Funktion
Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, SperrbezirksverordnungAdresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 104
- Telefon
- +49 6131 12-3993
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- Heike.Neumannstadt.mainzde
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Zuständigkeiten
Dienstleistung | Bereich |
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Anleinpflicht von Hunden in Mainz | Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten |
Gefährliche Hunde | Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten |