Einweg - Mehrweg
Seit mehr als zehn Jahren gibt es die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Doch dadurch scheint die Verwirrung der Konsumenten nur größer geworden zu sein. Denn sowohl auf Einweg- als auch auf Mehrwegflaschen wird Pfand erhoben. Jeder zweite Verbraucher glaubt, er kaufe umweltfreundliche Mehrwegflaschen, wenn er Pfand zahlt. Dies ist allerdings falsch!
Das umweltfreundlichere Mehrweg-System steckt in der Krise. Es werden immer weniger Getränke in Mehrweg-Verpackungen gekauft. Nur noch rund 50 Prozent aller Getränke werden in Mehrwegflaschen abgefüllt, obwohl die Verpackungsverordnung 80 Prozent vorschreibt.
Die Vorteile von Mehrwegverpackungen sind im Einzelnen:
- Mehrweg verursacht weniger Abfall. Wo die Einwegplastikflasche nach Gebrauch geschreddert und als Sekundärrohstoff verwendet wird, wird die Mehrwegflasche gesäubert und mehrfach benutzt. Mehrwegflaschen aus PET-Kunststoff (Poly-Ethylen-Terephthalat) können rund 25 mal wiederbefüllt werden, Mehrwegflaschen aus Glas sogar bis zu 50 mal.
- Mehrweg schont die Rohstoffe. Neben dem Einsatz von Energie sind etwa 500.000 Tonnen Kunststoff notwendig, um die in Deutschland verkauften Einwegplastikflaschen herzustellen. Bei der Wiederbefüllung von Mehrwegflaschen müssen dagegen deutlich weniger Flaschen neu produziert werden.
- Mehrweg schützt das Klima. Eine Glasmehrwegflasche verursacht im Vergleich mit einer PET-Einwegflasche circa 55 Gramm weniger Kohlendioxid (CO2). Bei konsequentem Verkauf von Mehrwegflaschen ließen sich Millionen von Tonnen CO2 jährlich einsparen.
- Mehrweg fördert die regionale Wirtschaft. Während Plastikabfälle von PET-Einwegflaschen unter anderem in China zu Textilien recycelt werden, reinigt oftmals der nächstgelegene Abfüller leere Mehrwegflaschen und befüllt sie neu. Das schafft Arbeitsplätze vor Ort.
- Mehrweg hat eine generell sehr gute Umweltbilanz. Bei Mehrwegflaschen aus Glas empfiehlt es sich aufgrund ihres relativ hohen Gewichtes zusätzlich, möglichst regionale Produkte und Getränke von ortsnahen Abfüllern zu kaufen. Mehrwegplastikflaschen haben im Vergleich dazu die besten Umweltbilanzen.
Achten Sie daher beim Einkauf auf das Einweg-Logo (siehe Bild oben). Einwegpfandflaschen oder Getränkedosen müssen vom Anbieter als solche damit gekennzeichnet werden. Bei der Rückgabe dieser Getränkeverpackungen erhält man 25 Cent. Im Gegensatz dazu brauchen Mehrwegflaschen keine gesetzliche Kennzeichnung zu tragen. Eine einheitliche Kennzeichnung existiert daher nicht, sie sind an der Aufschrift „Mehrwegflasche“, „Pfandflasche“, „Mehrweg“ oder „Mehrweg-Pfandflasche“ auf dem Etikett zu erkennen. Zudem zeigen die Symbole „Mehrweg - für die Umwelt“ oder „Blauer Engel“ (siehe Bild unten) Mehrwegverpackungen an. Das Pfandgeld beträgt für Mehrwegflaschen bei Bier 8 Cent, ansonsten 15 Cent.
Läden, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, müssen leere Behälter der gleichen Materialart auch zurücknehmen. Ausgenommen davon sind nur kleine Geschäfte oder Kioske mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese müssen nur die Getränkeverpackungen zurücknehmen, die sie auch verkaufen. Die Rücknahmepflicht gilt auch für beschädigte oder verbeulte Flaschen oder Dosen, solange die Pfandkennzeichnung und der Barcode noch festzustellen ist.
Für Mehrwegverpackungen bestehen grundsätzlich weder eine Pfand- noch eine allgemeine Rücknahmepflicht. Aus juristischer Sicht ist das Mehrwegpfand eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, nur dieser ist – ggf. nach Vorlage eines Kaufbeleges – zur Rücknahme der Verpackung und Erstattung des vereinbarten Pfandbetrages verpflichtet. Mit anderen Worten, kriegen Sie Mehrwegverpackungen nur dort los, wo Sie sie gekauft haben. In der Praxis werden aber zumeist Mehrwegflaschen auch überall dort zurückgenommen, wo das Produkt in entsprechender Verkaufsverpackung verkauft wird.
Umwelttipp Juni 2016
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80, 81, 90, 91, 653, 654, 660