Wo erhalten Sie Informationen
Wie erkenne ich Chemie im Alltag?
Unsere Welt funktioniert nicht ohne Chemie, denn selbst Wasser ist eine chemische Verbindung aus Wasserstoff und Sauerstoff. Wenn wir über „Chemie“ in unseren Alltagsprodukten sprechen, meinen wir Stoffe mit unerwünschten Nebenwirkungen, also solche die z.B. unserer Gesundheit schaden können. Aber wie und woher erhalten wir Informationen über chemische Stoffe und Verbindungen in unseren Alltagsprodukten?
Was gilt für Gebrauchsgegenstände?
Alle Gebrauchsgegenstände unseres täglichen Lebens enthalten chemische Verbindungen, egal ob das eine Brotbox, das Waschmittel oder die Tagescreme sind. Manchen davon sind nützlich für uns, andere können uns schaden. Schön wäre es, wenn wir einfach, direkt und verständlich erkennen könnten, wo welcher Stoff enthalten ist. Ganz so einfach ist es aber nicht. Dennoch können Sie sich über die meisten Inhaltsstoffe in Ihren Gebrauchsgegenständen informieren.
Die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt für Gebrauchsgegenstände, welche Chemikalien sie enthalten dürfen. Wer gerne wissen möchte, welche besonders besorgniserregende Chemikalien beispielsweise in seinen neuen Turnschuhen sind, kann von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Dazu kann per App oder auf der entsprechenden Homepage eine Mail direkt an den Hersteller gesendet werden. Die App heißt ScanChem und ist sowohl für Android als auch für IOS erhältlich, den Link zur entsprechenden Homepage entnehmen Sie den untenstehenden Links. Am besten ist es, sich vor dem Kauf über bedenkliche Inhaltsstoffe zu informieren. Dazu können Gütesiegel und Verbrauchermagazine herangezogen werden.
Was gilt für chemische Stoffe und Elemente?
Chemikalien oder chemische Gemische fallen nicht unter die REACH-Verordnung. Sie kommen aber dennoch in unserem Alltag vor, beispielsweise die Zitronensäure zum Entkalken oder Rostentferner. Hier gilt dann die „Europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (CLP-Verordnung). Haben solche Produkte Eigenschaften, die zu ihrer Einstufung als “gefährlich” führen, müssen sie mit entsprechenden kleinen Bildern (Piktogrammen) und Informationen zum sicheren Umgang versehen werden. Ein Piktogramm ist immer ein Symbol mit einer roten Raute umgeben, z.B. der Totenkopf für akute Toxizität oder die Flamme für entzündbare Stoffe. Die Bedeutung der einzelnen Piktogramme der CLP-Verordnung finden Sie in dem unterstehenden Link.
Was gilt für Wasch- und Reinigungsmittel?
Stoffgemische, die zu Wasch- und Reinigungsprozessen bestimmt sind, nennt man Detergenzien. Damit die Anwender:innen wissen, ob und welche enthaltenen Stoffe besorgniserregend oder gefährlich sind, gibt es auch hier eine einheitliche Kennzeichnung. Diese basiert auf der oben schon erwähnten CLP-Verordnung und auf einer eigenen Detergenzienverordnung. Gemäß der letztgenannten Verordnung müssen Detergenzien, die wir als Verbraucher:innen im Handel erwerben können, eine Kennzeichnung auf der Verpackung haben. Beispielsweise muss klar erkenntlich sein, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel Enzyme, Desinfektionsmittel, optische Aufheller oder Duftstoff enthält, dabei spielt die eingesetzte Menge keine Rolle. Für alle, die es genau wissen wollen, muss der Hersteller auf einer Website alle in einem Waschmittel verwendeten Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeben. Der entsprechende Link findet sich i.d.R. auf dem Produkt.
Was gilt für Kosmetika?
Prinzipiell sind die Inhaltsstoffe für Kosmetika durch die Europäische Kosmetikverordnung geregelt. Diese legt aber vor allem fest, dass Kosmetikprodukte bei sachgemäßer Abwendung sicher für die menschliche Gesundheit sein müssen. Im Anhang II der Kosmetikverordnung werden beispielsweise mehr als 1600 Stoffe gelistet, die wegen ihrer potenziellen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in Kosmetikprodukten nicht verwendet werden dürfen. Ob die verwendeten Inhaltsstoffe auch sicher für die Umwelt sind, berücksichtigt die REACH-Verordnung.
Laut Umweltbundesamt ist die Verwendung von als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoffen (CMR-Stoffen) in Kosmetikprodukten in Ausnahmefällen nach einer Bewertung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) zulässig (Neubewertung alle fünf Jahre). Wer genau wissen will, welche Bestandteile in den verwendeten Kosmetika enthalten sind, kann dies auf der Verpackung nachlesen. Falls hier nicht ausreichend Platz ist, muss i.d.R. eine gesonderte Kennzeichnung (z.B. ein Beipackzettel) beigefügt sein.
Auch für Pflanzenschutzmittel oder Biozid-Produkte gibt es entsprechende Verordnungen und Regelungen. Biozid-Produkte kommen beispielsweise in Form von Desinfektions- oder Konservierungsmitteln in oder auf Waren in den Handel. Sie können auch dann ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen, wenn sie ordnungsgemäß angewendet werden. Pflanzenschutzmittel werden von Hobbygärtnern gerne eingesetzt um Schädlinge zu vertreiben oder Pilzkrankheiten auf Pflanzen zu bekämpfen. Auch hier kann die sachgemäße Anwendung dennoch schädlich für die menschliche Gesundheit und die umgebende Natur sein. Bei diesen Produkten ist prinzipiell ein verantwortungsbewusster und sparsamer Umgang das Allerwichtigste. Nach Möglichkeit sollte auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel oder Biozid-Produkte verzichtet werden. Genaue Informationen über die Regelungen zu diesen Produkten und welche Alternativen es gibt erhalten Sie über den unten angegebenen Link.
Hier erhalten Sie weitere Informationen
- Weitere Informationen des Umweltbundesamts
- Broschüre mit Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln
- Toxfox – speziell für Kosmetika
- Alternativen zu Biozid-Produkten
- ChemInfo – das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder
- Was bedeuten die CLP-Piktogramme
- Englischsprachige Informationsseite von REACH