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Suchthilfen Mainz

Für die Suchthilfe in Mainz ist die Abteilung Suchthilfen zuständig. Sie setzt sie in Kooperationen mit kommunalen und zum Teil überörtlichen Partnern und in Gremienarbeit um. Für eine gute Abstimmung und Vernetzung ist die Abteilung Suchthilfen als Initiator und mitwirkend in fest installierten Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen tätig. Detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Leistungsspektrum

Das Leistungsspektrum der Abteilung Suchthilfen der Stadt Mainz umfasst Jugendberatung, Drogenberatung, Schuldnerberatung für drogengebrauchende Menschen, niedrigschwellige und Überlebenshilfen, Krisenhilfe, HCV-/HIV-/Aids-Beratung, Suchtprävention, ambulante und teilstationäre Nachsorge und eine Wohngruppe. Einzugsgebiet ist die Stadt Mainz.

Neben der Einzelberatung, der Beratung von Angehörigen werden auch Gruppenangebote – vorwiegend in der Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE – angeboten. Dies sind SKOLL Selbstkontrolltraining – für den verantwortungsbewussten Umgang mit Suchtstoffen und eine Gruppe für Konsumierende mit Veränderungswunsch. Neben Leistungen für die Klientel werden Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenschulungen für Kolleginnen und Kollegen in Bereichen und Einrichtungen angeboten, die bei den Zielgruppen der Suchthilfen Überschneidungen haben. So z.B. Move – Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen.

Im Weiteren wird auch von ehrenamtlich Tätigen die „Erste Rechts Hilfe“ regelmäßig jeden 2. Montag im Monat von 18 Uhr bis 19.30 Uhr in den Räumlichkeiten der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE angeboten.

Die Leistungen werden in diesen Einrichtungen der Abteilung Suchthilfen erbracht:

  • Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE – einbezogen sind hier Suchtprävention und Schuldnerberatung für suchtkranke Menschen, für Konsumierende "legaler Drogen" (z.B. Alkohol, Verhaltenssüchte) gilt eine Altersbegrenzung bis 30 Jahre
  • Wohnprojekt BASIS, ein Angebot für cleane Abhängige im Bereich teilstationäre Nachsorge
  • Drogenhilfezentrum Café BALANCE, ein niedrigschwelliges und akzeptanzorientiertes Angebot für drogengebrauchende Menschen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Suchthilfen und ihren Einrichtungen gilt die Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 203 StGB. Die Klientinnen und Klienten können die Beratungsangebote auch anonym nutzen.

Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE (Suchtprävention, Schuldnerberatung)

Das Angebot der Jugend- und Suchtberatung richtet sich sowohl an aktuell als auch an ehemals Konsumierende illegaler psychoaktiver Substanzen („illegale Drogen“), deren Angehörige und Bezugspersonen, an AuflagenklientInnen (Justiz, Medizin), Konsumierende „legaler Drogen“ mit einer riskanten bzw. problematischen Verhaltensweise in Bezug auf Substanzkon­sum (etwa Alkohol und Tabak). Die Jugendberatung richtet sich an Menschen bis zum Alter von 26 Jahren.

Schuldnerberatung

Das Angebot Schuldnerberatung gehört zur Beratung und Behandlung in der Jugend- und Drogenberatung BRÜCKE, insbesondere zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung. Es ist laut § 305 der Insolvenzordnung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versor­gung Rheinland Pfalz als „geeignete Stelle“ (Fachstelle) anerkannt. Das Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an aktuell/ehemals Abhängige, Opi­atsubstituierte und an soziale Institutionen.

Suchtprävention

Grundlegend ist Suchtprävention eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Sie setzt Maßnahmen auf den Ebenen der Verhaltens- und Verhältnisprävention. Dabei geht sie gesundheitsfördernd und ressourcenorientiert vor. Sie setzt an:

  • universell: Gesamtbevölkerung, gesellschaftliche Teilgruppen,
  • selektiv: Gruppe von Menschen mit Risikoverhalten, Gruppe mit Risikomerkma¬len;
  • indiziert: Menschen mit Suchtproblematik und
  • umfeldbezogen: Lebenskontext von Menschen.

Zielgruppen der Suchtprävention sind:

  • kommunale Akteure im Umgang mit Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen sowie
  • erstauffällige Konsumierende (in Kooperation mit Beratungsstellen-Kolleginnen und -kollegen).

Wohnprojekt BASIS

BASIS ist ein teilstationäres Nachsorge-Angebot. Es umfasst eine Wohngruppe, Betreutes Wohnen und ambulante Nachsorge.

Die Wohngruppe wurde im April 1988 eröffnet und verfügt über fünf Wohnplätze, die paritätisch nach Frauen und Männern verteilt werden. Der Aufnahme in die Wohn­gruppe geht ein Bewerbungsverfahren mit zwei Gesprächen und einem fünftägigem Probewohnen voraus. Bei Einzug wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, der Or­ganisatorisches, die Hausordnung und therapeutische Bestandteile beinhaltet. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel ein Jahr mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein halbes Jahr.

Zielgruppen:

Das Angebot richtet sich an cleane Suchtmittelabhängige zwischen 20 und 40 Jah­ren, die eine stationäre Langzeittherapie und/oder Adaption abgeschlossen haben.

Im Betreuten Wohnen, das seit Mai 2000 besteht, stehen zwei Plätze zur Verfügung.

Ehemalige BewohnerInnen können nach dem Auszug aus dem Wohnprojekt in ei­nem erforderlichen Umfang und zeitlich unbegrenzt Betreuungsleistungen im Rahmen einer Nachbetreuung in An­spruch nehmen. Sie haben hier die Möglichkeit, ihre Beratung bzw. Therapie fortzu­setzen oder in Krisensituationen Gespräche wahrzunehmen.

Drogenhilfezentrum Café BALANCE

Der Arbeitsansatz des Drogenhilfezentrums ist niedrigschwellig und an Akzeptanz orien­tiert. Das bedeutet, die Betroffenen können während der Öffnungszeiten das Café aufsuchen und die angebotenen Alltagshilfen in Anspruch nehmen. Wenn sie möch­ten, können mit ihren Anliegen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Drogenhilfezentrums herantreten. Es steht immer eine Fachkraft für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Die Erwar­tungen gegenüber den suchtkranken Menschen, sich um Abstinenz zu bemü­hen, ist nicht Vorbedingung, Unterstützung und Hilfe durch das Drogenhilfezentrum in Anspruch nehmen zu können. Auch unter Beibehaltung des Drogenkonsums wird nach Möglichkeiten gesucht und dafür Unterstützung gegeben, die jeweilige Lebenssituation und Prob­lemlage zu verbessern.

Zielgruppen:

  • volljährige Konsumierende (illegaler) psychoaktiver Substanzen
  • Menschen mit langjährigem Suchtmittelkonsum- und Sze­neerfahrung

Im offenen Café-Bereich können die BesucherInnen anonym bleiben und die überwiegende Anzahl der Angebote ist für diese kostenlos.

Kooperationspartner

Kooperationspartner der Abteilung Suchthilfen sind:

  • stationären Fachkliniken,
  • Substitutionsambulanz,
  • Wohnungslosenhilfe,
  • Schulen,
  • Haus des Jugendrechts.

Gremien und Arbeitskreise

  • Vorsitz beim Koordinierungstreffen Suchthilfen in Mainz
  • Vorsitz beim „Runden Tisch der Abteilung Suchthilfen“ mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Vorsitz bei der AG Street Work in Mainz
  • Mitwirkung im Suchtbeirat der Landesärz­tekammer Rheinland-Pfalz,
  • Mitwirkung im Landesarbeitskreis Suchthilfe Rheinland-Pfalz
  • Vorsitz im AK Prävention,
  • Mitwirkung Psychiatriekoordination Mainz,
  • Sprecher im AK Niedrigschwellige Drogenhilfe bei der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz

Mitgliedschaften

Die Abteilung Suchthilfen ist Mitglied

  • in der DG-Sucht
  • im Vorstand Stiftung Suchthilfe Mainz
  • im Förderverein Haus des Jugendrechts
  • Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe (DG SAS)

Vernetzungstreffen

Vernetzungstreffen gibt es:

  • mit Einrichtungen der Jugendhilfe in der Stadt Mainz,
  • in Form der Teilnahme im Arbeitskreis „Suchthilfe und Gemeindepsychiatrie“ der Stadt Mainz,
  • in Form von Fachkräftetreffen der Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe in Mainz, Worms, Ludwigshafen, Trier und Altenkirchen,
  • in der Form von Fachkräftetreffen der Suchtprävention in Rheinland-Pfalz,
  • in Form der Teilnahme an dem Treffen „Runder Tisch SGB II und SGB XII“.

Adresse

Abteilung Suchthilfen
Kaiserstraße 24
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 23-4578
E-Mail
beratungsstellebruecke.mainzde

Öffnungszeiten

Montag: 10 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag: 14 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch: 11 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 10 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 10 Uhr bis 13.30 Uhr

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Neubrunnenstraße
Linien: 9, 67, 68, 69, 76, 79, 79E, 92, 93