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Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Anlass

Die zunehmende Überfrachtung des öffentlichen Raumes mit privaten Elementen wie Warenständer, Werbestopper, Sonnenschirme, Gastronomiebestuhlung, Pflanzkübel, etc. – meist verbunden mit Werbung - führt zu einem nachhaltigen Verlust stadträumlicher Qualität in der Innenstadt. Die für Mainz typische Atmosphäre der Stadträume, der besondere Charakter der öffentlichen Straßen und Plätze geht verloren zugunsten austauschbarer privater Sondernutzungselemente.
Neben den vielfältigen gestalterischen Auswirkungen zum Nachteil des Stadtbildes führt die Überlastung des öffentlichen Raumes zu einem merkbaren Verlust an Durchlässigkeit. Das ungehinderte Flanieren in Teilbereichen der Innenstadt ist bereits heute kaum noch möglich, ohne ständig Werbestoppern o.ä. auszuweichen. Diese Entwicklung mündet in einem Rückgang der Besucherzahlen, wenn die Attraktivität des öffentlichen Raumes merkbar Schaden nimmt.

Die Richtlinie soll eine hochwertige Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum sicherstellen und somit einen Beitrag für ein attraktives Stadtbild leisten. Konkret soll mit der verwaltungsbindenden Richtlinie die Vielzahl der Möblierungselemente reduziert und ihre gestalterische Qualität erhöht und gesichert werden. Als Leitbild dient eine dezente zurückhaltende Gestaltung der privaten Möblierungselemente im öffentlichen Raum. Die Richtlinie trägt damit zur Verbesserung der Stadtidentität, des Stadtimages und der Aufenthaltsqualität bei.

Inhalt

Die Sondernutzungsrichtlinie regelt die Gestaltung von Objekten, die für die dauerhafte Inanspruchnahme der öffentlichen Räume durch private und gewerbliche Nutzer vorgesehen sind.

Sie behandelt im Einzelnen:

  1. Überdachungen / Markisen
  2. Gastronomiemöblierung
  3. Warenauslagen
  4. Werbeständer
  5. Einfriedungen und Begrünungselemente
  6. Bodenbeläge
  7. Fahrradständer
  8. Beleuchtung im öffentlichen Raum

Zu den einzelnen Themen werden Empfehlungen hinsichtlich der Gestaltung, Farbgebung, Materialwahl, Anzahl, etc. gegeben und anhand von Positivbeispielen verdeutlicht.

Gastronomiemöblierung
Gastronomiemöblierung© Landeshauptstadt Mainz - Stadtplanungsamt

Der Geltungsbereich umfasst die Mainzer Innenstadt, begrenzt durch den Rhein, die Kaiserstraße, die Kupferbergterrasse und den Südbahnhof. Im Geltungsbereich befinden sich die Sonderbereiche "Platzfolge Markt - Schillerplatz", "Citymeile / Am Brand", "Südliche Altstadt" und "Bahnhofstraße - Münsterplatz - Große Bleiche - Schillerstraße", die aufgrund ihrer baulich-historischen, stadträumlichen oder funktionalen Bedeutung gesondert betrachtet werden.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Rechts- und Ordnungsamt Tel. 12 - 24 07 sowie bei der Koordinierungsstelle Stadtbildpflege Tel. 12 – 30 45, 12 – 42 87 oder 12 - 38 43.

Sondernutzungsrichtlinie Geltungsbereich Landeshauptstadt Mainz - Stadtplanungsamt
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