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Fütterungsverbot im Wildpark

Wegen Infektionsgefahr durch die Afrikanische Schweinepest, besteht aktuell ein Fütterungsverbot der Wildschweine.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist bei Haus- und Wildschweinen eine hochansteckende Virusinfektion und führt zu einer hohen Sterblichkeit. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Symptome. Eine Übertragung erfolgt über den direkten Tierkontakt. Auch der Mensch kann indirekt zum Überträger werden, wenn Speisereste aus Schweinefleischerzeugnissen unachtsam in der Natur und nicht in Mülleimern entsorgt werden. Außerdem gibt es die indirekten Übertragungswege über Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstung, Geräte, Maschinen und Kleidung aus betroffenen Regionen.

Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, also keine übertragbare Erkrankung von infizierten Tieren auf den Menschen. Auch andere Haus- oder Wildtiere sind nicht gefährdet.

Mit den vielfältigen Maßnahmen versucht die Bundesregierung die Virusausbreitung und die negativen Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu reduzieren. Durch die im Rahmen der Seuchenbekämpfung vorgegeben Maßnahmen kann es zu massiven Einschränkungen in der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen in den Sperrzonen kommen.

Nicht zuletzt zum Schutz unserer Wildschweine im Wildpark und der freilebenden Wildschweine besteht ein absolutes Fütterungsverbot der Wildschweine im Wildpark. Auch das Automatenfutter darf nicht an diese Tiere verfüttert werden.