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Formale Beteiligung: Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024

Kurzbeschreibung

Mit einem Lärmaktionsplan legt eine Kommune Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms fest. Die Landeshauptstadt Mainz ist als Ballungsraum verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Als zuständige Behörde hat sie einen Entwurf für die Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplans erarbeitet, der zur Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.

Bürgerbeteiligung

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans liegt vom 27. Mai bis zum 5. Juli 2024 bei der Landeshauptstadt Mainz zur Einsicht aus. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht für alle Interessierten an folgenden Orten:

  • im Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46, Empfang (Erdgeschoss) sowie
  • beim Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Straße 4, Haus C, Erdgeschoss sowie
  • im Internet auf der Projektseite des Lärmaktionsplanes (siehe unten "Weiterführende Informationen")

Anregungen, Hinweise oder Einwendungen können bis zum 8. Juli 2024 schriftlich an die Landeshauptstadt Mainz, Grün- und Umweltamt, Postfach 3820, 55028 Mainz oder per E-Mail an laermaktionsplanungstadt.mainzde unter Angabe der Wohnanschrift geschickt werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Lärmaktionsplans geprüft und – sofern sie für die Planung zielführend sind – berücksichtigt.

Betroffenes Stadtgebiet

Gesamtes Mainzer Stadtgebiet

Geplanter Zeitraum der Planung und Umsetzung

Vom 27. Mai bis zum 5. Juli 2024 liegt der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans bei der Landeshauptstadt Mainz zur Einsicht aus. Anschließend wird – unter Berücksichtigung der zielführenden Eingaben aus der Offenlegung – der Lärmaktionsplan geschrieben und, nachdem er im Stadtrat beschlossen wurde, auf der Projektseite des „Lärmaktionsplans“ veröffentlicht.

Zu erwartende Kosten

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden keine anfallenden Kosten erwartet.

Aktueller Bearbeitungsstand (15. Oktober 2024)

Aktuell befindet sich der Entwurf zur Fortschreibung in der Offenlage.

Zuständigkeit/Kontakt

Dezernat V – Umwelt, Grün, Energie und Verkehr
Grün- und Umweltamt (67)
laermaktionsplanungstadt.mainzde

Landeshauptstadt Mainz
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