Ausstellung: 90 Jahre Frauenwahlrecht. Frauen im Mainzer Stadtrat
Aktives und passives Wahlrecht
Der 19. Januar 1919 war sicherlich für alle Mainzerinnen über 21 Jahren ein markantes Datum, denn an diesem Tag konnten sie erstmals an einer allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl teilnehmen und die Mitglieder der Weimarer Nationalversammlung mitbestimmen.
Doch nicht weniger wichtig wird für sie auch der 9. November 1919 gewesen sein, als sie zum ersten Mal auf kommunaler Ebene ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben konnten. Genau ein Jahr zuvor war aus dem Kaiserreich eine Republik geworden. Fast genau ein Jahr zuvor hatten die Frauen das Wahlrecht erhalten.
Mainzerinnen im Stadtrat
Diese kleine, vom Frauenbüro selbst erarbeitete Ausstellung, bietet erstmals einen chronologischen Überblick über die Kommunalwahlen, an denen die Mainzerinnen zwischen 1919 und 1929 und dann wieder ab 1946 als Wählerinnen und als Kandidatinnen teilnehmen konnten. Die Ausstellung widmet sich in erster Linie der Frage der Repräsentanz von Frauen in der Mainzer Kommunalpolitik. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen, wie viele Frauen zu den einzelnen Wahlen von ihren Parteien aufgestellt und welche von ihnen gewählt wurden. 15 Kurzporträts bereits verstorbener Stadträtinnen runden die Darstellung ab.