Datenverarbeitung und Ihre Rechte bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Fotografien
- Zweck und Datenkategorien, die wir verarbeiten
- Keine Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten
- Verarbeitung von Fotografien von Kindern und Jugendlichen
- Auftragsvergabe an Fotografen
- Weitergabe von Fotografien
- Übermittlung der Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Fotografien
Auch Fotos können personenbezogene Daten sein und werden, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird, im Rahmen unserer öffentlichen Aufgabenwahrnehmung angefertigt und verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e, Abs. 2, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 LDSG). Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Zweck und Datenkategorien, die wir verarbeiten
Die Landeshauptstadt Mainz erstellt zum Zwecke der Bürgerinformation, Öffentlichkeits- und Pressearbeit sowie zu touristischen Zwecken eine Vielzahl von Fotos und Filmaufnahmen. Dieser Zweck unterstützt das öffentliche Interesse, im erforderlichen Maße (auch bebildert) über unsere Tätigkeiten zu informieren, um der Pflicht zur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Öffentlichkeit generell nachzukommen. Die Foto- und ggf. Filmdaten und somit ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gespeichert, soweit nichts anderes vereinbart oder geregelt ist, da wir durch eine dauerhafte Dokumentation unserer Tätigkeit auch dem historischen Interesse Rechnung tragen wollen.
Fotos können auf der Website, in Social Media Kanälen in Printmedien aber auch in anderen digitalen Medien zur Darstellung von Aktivitäten der Landeshauptstadt Mainz veröffentlicht werden.
Sofern wir Personen würdigen und besonders hervorheben möchten, werden neben den Foto- und Filmaufnahmen personenbezogene Daten (Vor- und Zuname) erhoben und verarbeitet.
Soweit sich aus Foto- oder Filmaufnahmen Hinweise auf ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), verarbeiten wir auch diese.
Keine Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Sie müssen sich grundsätzlich nicht von uns fotografieren und/oder filmen lassen und uns Ihren Vor- und Zunamen mitteilen. Wenn Sie nicht abgelichtet werden möchten, teilen Sie dies bitte sofort der/dem Fotografin/en mit. Wenn Sie nicht abgelichtet werden möchten, aber bemerken, dass eine Kamera in Ihre Richtung zeigt, wenden Sie sich bitte ab. Wenn die Landeshauptstadt Mainz Fotos und Filmaufnahmen bei städtischen Veranstaltungen plant, informiert sie darüber vorab in Einladungsflyern und per Aushang am Veranstaltungsort.
Verarbeitung von Fotografien von Kindern und Jugendlichen
Eine Veröffentlichung von Fotografien von Kindern und Jugendlichen wird von uns nur mit der Einwilligung der Eltern vorgenommen. Dies gilt auch für Gruppenbilder. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen gemeinsam Sorgeberechtigten ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Nur bei allein Sorgeberechtigten genügt die Einwilligung dieses Elternteils. Ausnahmsweise ist dann keine Einwilligung erforderlich, wenn das Foto eine Veranstaltung zeigt, bei der das Ereignis im Vordergrund steht (z. B. Sommerfest, Sankt-Martins- Umzug, Tag der offenen Tür, Bandfestival im HdJ, Girlsday, Ferienkarte) und nicht einzelne Personen.
Die Kita oder das Jugendzentrum ist nicht verantwortlich, wenn Eltern ohne Einwilligung der Betroffenen Fotos oder Videos machen und in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Die Einrichtung kann im Rahmen ihres Hausrechtes ein grundsätzliches Verbot von Foto und Videoaufnahmen erlassen oder festlegen, dass nur Fotos durch von dazu autorisiertem Kita-Personal oder von offiziell durch die Stadtverwaltung Mainz beauftragten Fotografen gefertigt werden dürfen.
Die Form der Einwilligung richtet sich nach Art. 7 DSGVO und kann auch mündlich erfolgen (vgl. Erw. 32 zu Art 7 DSGVO).
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Einverständnis selbst erteilen.
Auftragsvergabe an Fotografen
Weitergabe von Fotografien
Die Landeshauptstadt Mainz gibt Fotografien und Filmaufnahmen an Dritte nur im Rahmen der nachfolgend genannten Zwecke weiter und soweit nichts anderes vereinbart und geregelt ist. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mainz-Werbung (Kataloge, Presseberichterstattung, PR-Artikel, Bürgerinformation) Die Weitergabe wird bei Auftragsvergabe mit den Fotografinnen und Fotografen vertraglich geregelt (siehe Absatz „Auftragsvergabe an Fotografen“).
Wenn die Landeshauptstadt Mainz Foto- und Filmaufnahmen auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht, werden die Daten dorthin übermittelt und von den Betreibern der Social-Media-Plattformen ebenfalls verarbeitet. In der Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Mainz finden Sie im Abschnitt „Social-Media-Präsenzen“ detaillierte Linkverweise auf Informationen zur Datenverarbeitung der von uns genutzten Social-Media-Kanäle.
Übermittlung der Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Widerspruch gegen die Verarbeitung
Es besteht das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch kann gerichtet werden an(wobei auch jede andere Art des Widerspruches möglich ist):
E-Mail: Impressum
Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Interesse der Landeshauptstadt Mainz an der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der betroffenen, natürlichen Personen eingreift, insbesondere da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Fotos im Vorfeld und bei der Veranstaltung hingewiesen wurde, sowie sowohl bei der Anfertigung von Fotos und auch der Veröffentlichung derselben darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden.
Sofern aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person verletzt sein sollten, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verarbeitung unterlassen. Eine Unkenntlichmachung in Printmedien, die bereits ausgegeben sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Website oder in Social Media Kanälen erfolgt im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, und Sie erhalten von uns eine entsprechende Mitteilung. Ggf. werden wir Sie bitten, sich zu identifizieren. Hierzu sind wir bei bestehenden Zweifeln verpflichtet, insbesondere bei der Übermittlung von E-Mails, die nicht mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehenen wurden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite: