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Datenverarbeitung und Ihre Rechte bei der Ausländerbehörde

Information der Ausländerbehörde gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

1.  Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadtverwaltung Mainz, Bürgeramt, Abteilung Ausländerangelegenheiten
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 12-3344
E-Mail: auslaenderbehoerdestadt.mainzde

2.  Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadtverwaltung Mainz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Stadthaus Große Bleiche
3. OG, Zimmer 3027
Große Bleiche 46 / Löwenhoftsraße 1
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 12-2216
E-Mail: datenschutzstadt.mainzde

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Als betroffene Person informieren wir Sie darüber, dass Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DSGVO, ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten gem. Art. 16 DSGVO, ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 17 DSGVO, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, ein Recht auf Datenübertragbarkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO sowie in den Fällen des Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung haben.

Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, haben Sie das Recht, diese im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. A oder Art. 9 Abs. 2 lit a DSGVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich wegen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Rechtsgrundlagen

Die mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes betrauten Behörden dürfen zum Zwecke der Ausführung dieses Gesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 86 Aufenthaltsgesetz). Diese Daten werden an die Registerbehörde (BAMF) übermittelt und ins Ausländerzentralregister (AZR) eingestellt (§  6 AZRG).

Ergänzende Rechtsgrundlagen sind:

  • das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) und die Durchführungsverordnung (AZRG-DV) dazu
  • das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)
  • das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
  • das Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  • die Beschäftigungsverordnung (BeschV)
  • die Integrationsverordnung (IntV)

Die Löschfristen richten sich nach § 91 AufenthG i.V.m § 68 AufenthV. Die Daten werden

  • bei Wegzug ins Ausland nach 10 Jahren gelöscht (automatisch).
  • nach Ableben des Ausländers oder nach Einbürgerung nach 5 Jahren gelöscht (automatisch)
  • nach einer Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung erst 10 Jahre nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbotes (§ 11 Abs. 2 AufenthG) gelöscht (automatisch).

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hinter Bleiche 34, 55116 Mainz, Telefon: +49 6131 2082449, poststelledatenschutz.rlpde), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.